Starnberger See Hotel Starnberg

Liebe Gäste und Freunde des Hauses,



seit dem 1. Januar 2023 pau­siert der Hotel­betrieb für etwa vier Jahre. Auch Restau­rant und Bier­stüberl blei­ben in dieser Zeit geschlossen.

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AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten für die Reservierung und Überlassung von Zimmern.


I. Vertrag

Durch die schriftliche, telefonische oder mündliche Bestätigung der Reservierung wird der Vertrag für das Hotel wie für den Besteller/Veranstalter bindend. Beide Vertragsparteien sind zur vollständigen Erfüllung des Vertragsinhaltes verpflichtet.

II. Annullierung, Änderung

Annullierungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.

III. Preise

Die Preise schließen, sofern nicht anders vereinbart ist, die jeweils gültige Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung/Aufenthalt 120 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

IV. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

V. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.

VI. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamtem Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

Zimmerreservierung

  1. Durch die Bestätigung des Hotels ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Vertragspartner sind der Besteller/Gast sowie das Hotel.
  2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Vertragsverpflichtungen. Sind der Besteller und der Hotelgast nicht identisch, so trägt der Besteller die Sorgfaltspflicht.
  3. Das Hotel verpflichtet sich das Zimmer ab 15.00 Uhr bereitzustellen. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner.
  4. Wird die Zimmerreservierung auf Grund Nichtanreise oder Stornierung nicht in Anspruch genommen, ist das Hotel berechtigt, Ausfall-/Stornokosten in Rechnung zu stellen. Auf den Grund der Verhinderung kommt es hierbei nicht an. Kann das Hotel das Zimmer anderweitig weitervermieten, so entfällt die Verpflichtung des Bestellers/Gastes zur Bezahlung in der Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für den Zeitraum der ursprünglichen Reservierung.
  5. Die Ausfall-/Stornokosten berechnen sich aus dem vereinbarten Zimmerpreis abzüglich der Einsparungen, welche das Hotel durch die Nichtanspruchnahme hat.
  6. ei Zimmerreservierungen, die bis 18.00 Uhr nicht in Anspruch genommen werden, behält sich das Hotel das Recht vor, sofern keine andere Anreisezeit vereinbart wurde, das Zimmer weiter zu vermieten. Das Recht auf Weitervermietung schließt eine Ausfall-/Stornokostenrechnung nicht aus, sofern eine Weitervermietung nicht zustande kam.
  7. Stornofristen / Storno- / Ausfallkosten (No Show):
    - bei Gruppenreservierungen
    Ab Bestelltag vor Abreisedatum ÜF/HP/VP:
    - über 21 Tage kostenfrei
    - 15. bis 21. Tag 60%
    - 08. bis 14. Tag 80%
    - bis zum 07. Tag 100%


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